Zum Inhalt springen

Pflegeversicherung

Abrechnung über die Pflegekasse

Als anerkannter Anbieter nach § 45a SGB XI im Landkreis Heilbronn und Hohenlohekreis können wir unsere haushaltsnahen Leistungen über den monatlichen Entlastungsbetrag (§ 45b SGB XI) abrechnen – mit möglichst wenig Bürokratie für Sie.

Der Entlastungsbetrag

131 € pro Monat – für mehr Entlastung

Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 bis 5 haben Anspruch auf einen Entlastungsbetrag von 131 € monatlich. Damit lassen sich unter anderem haushaltsnahe Dienstleistungen und Alltagsbegleitung finanzieren.

Nicht genutzte Beträge verfallen nicht sofort: Sie können innerhalb des Kalenderjahres angesammelt und Restbeträge bis zum 30. Juni des Folgejahres genutzt werden.

Schon ab Pflegegrad 1. Der Entlastungsbetrag steht allen Pflegegraden zu – Sie müssen also nicht „schwer pflegebedürftig" sein, um ihn zu nutzen.

Sie sind unsicher, ob Sie anspruchsberechtigt sind? Wir klären das gern mit Ihnen in einem kurzen Gespräch.

So einfach geht die Abrechnung

  1. Pflegegrad vorhanden? Ein anerkannter Pflegegrad (1–5) ist Voraussetzung. Falls noch keiner besteht, unterstützen wir bei der Pflegeberatung.
  2. Vollmacht unterschreiben Mit unserer Vollmacht zur Direktabrechnung rechnen wir – soweit möglich – direkt mit Ihrer Pflegekasse ab.
  3. Leistung & Dokumentation Wir erbringen die Leistung und dokumentieren sie nachvollziehbar (Leistungsnachweis).
  4. Abrechnung mit der Kasse Wir reichen die Abrechnung ein – Sie haben damit kaum Aufwand.

Benötigte Unterlagen

Die nötige Vollmacht zur Pflegekassenabrechnung sowie das Antragsformular finden Sie auf unserer Download-Seite:

Hinweis: Angaben zu Beträgen und Voraussetzungen entsprechen dem allgemeinen Stand der Pflegeversicherung. Maßgeblich ist Ihr individueller Bescheid; im Zweifel beraten wir Sie gern persönlich.