Wir streben die Anerkennung nach § 45b SGB XI an. Ziel ist es, die erbrachten haushaltsnahen Leistungen direkt mit der Pflegekasse Ihrer Angehörigen abzurechnen – ohne zusätzliche Bürokratie für Sie.
Nutzen Sie dafür bitte unsere vorbereitete Vollmacht zur Pflegekassenabrechnung, die Sie auf unserer Download-Seite finden.